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Check in - Check out
Check in: 16.00 bis 19.00 Uhr
Check out: bis 10.00 Uhr
für abweichende An- Abreisezeiten auf Anfrage
Reiserücktrittsversicherung
Europäische
Reiseversicherung
AGBH – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hotellerie
http://www.hotelverband.at/down/AGBH_061115.pdf
Stornobedingungen
Rücktritt durch den Beherberger
- Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde
die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet,
kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag
zurücktreten.
- Falls der Gast bis 19.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages
nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es
sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart
wurde.
- Hat der Vertragspartner eine Anzahlung (siehe 3.3) geleistet,
so bleiben dagegen die Räumlichkeiten bis spätestens
12.00 Uhr des dem vereinbarten Aufenthaltstages folgenden
Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen,
endet die Beherbergungspflicht ab 18 Uhr des vierten Tages,
wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei
denn, der Gast gibt einen späteren Ankunftstag bekannt.
- Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag
des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch
den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen,
es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige
Erklärung aufgelöst werden.
Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr
- Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag
des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer
Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den
Vertragspartner aufgelöst werden.
- Außerhalb des im § 5.5. festgelegten Zeitraums
ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des
Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren
möglich:
- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;
- bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
- in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten
Arrangementpreis.
Bis 3 Monate
keine Stornogebühren |
3 Monate bis 1 Monat
40 % |
1 Monat bis 1 Woche
70 % |
In der letzten Wochen
90 % |
Behinderungen der Anreise
- Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb
erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche
Umstände (zB extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche
Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner
nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die
Tage der Anreise zu bezahlen.
- Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt
lebt ab Anreisemöglichkeit
wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder
möglich wird.
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